Ausschließliches Nutzungsrecht

Hier der Rechteumfang für ausschließliche Nutzungsrechte. 

Vereinbarung zur Nutzung von Fotoaufnahmen

zwischen

[Name und Anschrift des Fotografen/Schöpfers]

- Nachfolgend als „Urheber“ bezeichnet -

und

[Name und Anschrift des Unternehmens]

- Nachfolgend als „Lizenznehmer“ bezeichnet -

  

Geltungsbereich

Gegenstand der vorliegenden Vereinbarung ist die Übertragung von Nutzungsrechten an den nachfolgenden Fotoaufnahmen:

 

Der Urheber versichert, dass er dem alleinigen Inhaber uneingeschränkte Rechte an den zu überlassenden Aufnahmen und damit berechtigt ist, dem Lizenznehmer die vertragsgegenständlichen Nutzungsrechte an den aufgeführten Werken einzuräumen.

Lizenzbestimmungen

Der Lizenznehmer erhält vom Urheber mit der Entrichtung der vereinbarten Lizenzgebühr zeitliche und räumlich unbeschränkte Nutzungsrechte.

Grundsätzlich erhält der Lizenznehmer jedoch nur das Nutzungsrecht am fotografischen Urheberrecht. Gegebenenfalls sind weitere Rechte wie das der abgebildeten Personen, Handelsmarken, Kunstwerke, Bauwerke u. A. müssen vom Lizenznehmer für den vorgesehenen Nutzungszweck eigenverantwortlich abgeklärt und eingeholt werden.

Verwendungszweck

Die Verwendung ist für alle Medien zulässig (z. B. Drucksachen, Onlinemedien, Präsentationen). Der Lizenznehmer erwirbt die ausschließlichen Nutzungsrechte für die Druck-, Web- und Präsentationsbilder.

Das Nutzungsrecht an virtuellen 3D Touren von Matterport erlischt mit der Beendigung des Hosting-Zeitraums mit MESH IMAGES.

Nicht zulässige Verwendung

Die Fotoaufnahmen können vom Lizenznehmer für seinen Verwendungszweck abgeändert werden. Nicht gestattet sind insbesondere Abänderungen, welche die ursprüngliche Bildaussage so entstellen, dass dem Urheber persönliche Nachteile wie beispielsweise Rufschädigung auferlegt werden sowie Abänderungen, die durch weitere Rechte (z. B. Persönlichkeitsrecht, Markenrecht) eingeschränkt und untersagt sind. In diesen Fällen ist beim Rechteinhaber die ausdrücklich schriftliche Bewilligung einzuholen.

Weiterverkauf

Der Weiterverkauf oder die Weitergabe der Aufnahmen ist nicht zulässig. Ausgenommen ist die Weitergabe als Bestandteil eines größeren Werkes oder die Weitergabe dafür vorgesehener, ausdrücklich überlassener Aufnahmen.

Sicherheit und Datenschutz

Der Urheber übernimmt alle üblichen und zumutbaren Anstrengungen hinsichtlich der Sicherheit, insbesondere im Hinblick auf die Vertraulichkeit von Lizenznehmer- und Zahlungsdaten. Eine weitergehende Gewährleistung – insbesondere Schadenersatz betreffend – wird durch den Urheber nicht geltend gemacht.

Salvatorische Klausel

Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein oder werden bzw. Regelungslücken werden offenbar, sodass die Wirksamkeit der nicht betroffenen Vertragspassagen nicht berührt wird. An der Stelle der unwirksamen oder unvollständigen Regelungen gelten die jeweiligen gesetzlichen Bestimmungen.

 

Ort und Datum                                               Unterschrift des Lizenznehmers

 

 

Ort und Datum                                                Unterschrift des Urhebers